Immobiliendarlehen
Sobald ein Darlehen mit einem Objekt verbunden wird, handelt es sich um ein Immobiliendarlehen.
In den meisten Fällen spricht der Banker auch von einem Annuitätendarlehen. Das bedeutet, dass eine Annuität monatlich gezahlt wird – ein Betrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt.
Der Zins bezieht sich dabei immer auf die noch offene Restschuld. Haben Sie beispielsweise ein Zins in Höhe von 1% p.a. (per Anno – pro Jahr) und eine Restschuld von 100.000,00 €, wäre die erste monatliche Zinszahlung 83,33 €. Hinzu kommt der Tilgungsbetrag. Dieser Betrag wird ebenfalls in Prozent angeben und liegt im günstigsten Fall bei 2% p.a. – in diesem Beispiel also 166,67 €.
Da sich die Annuität aus dem monatlichen Beitrag von Zins und Tilgung zusammensetzt, ergibt sich daraus ein Betrag von ca. 250 €.
In den folgenden Monaten wird die Restschuld weniger und folglich sinkt zu jeder Rate der Zinsanteil. Gleichzeitig steigt aber der Tilgung-Beitrag, sodass die monatliche Rate von 250 € unverändert bleibt.
Anschlussfinanzierung
Wird ein Immobilienkredit aufgenommen, entscheidet man sich für eine Zinsbindungslaufzeit – eine Zeit, in der sich der Zins nicht verändern darf.
Die Bank hält sich an diese Laufzeit. Nach Ablauf der Frist, meistens nach 10 oder 15 Jahren, muss ein neuer Zins verhandelt werden. Üblicherweise werden Sie von der Bank angeschrieben und bekommen einen besseren Zins angeboten.
Aufgrund des „Beleihungswerts“ bekommen Sie aber einen Zins, den andere Banken viel leichter schlagen könnten. Daher lohnt es sich hier Angebote von unterschiedlichen Banken zu vergleichen. Die Ersparnis ist enorm.
Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen ist wie die Anschlussfinanzierung zu verstehen. Der einzige Unterschied ist der Zeitpunkt, wann die Finanzierung abgeschlossen wird.
Im Gegensatz zu einer „normalen Anschlussfinanzierung“, die im Regelfall Wochen vielleicht sogar Monate vorher gesucht und abgeschlossen wird, kann ein Forward-Darlehen schon viel früher abgeschlossen werden.
Sollten Sie beispielsweise spekulieren, dass die Zinsen in zwei Jahren um einiges höher sein werden als heute, haben Sie die Wahl die Anschlussfinanzierung schon zwei oder drei Jahre im Voraus abzuschließen.
Bei hohen Kreditsummen kann eine solche Vorausplanung sehr sinnvoll sein.
Modernisierungsdarlehen
Wie der Name schon sagt, geht es um die Modernisierungen des Hauses. Eine Modernisierung hat in diesem Zusammenhang jedoch nichts mit einer Renovierung zu tun.
Modernisierung beinhaltet genau deshalb das Wort „modern“. Sind Sie Eigentümer*in? Dann kennen Sie vielleicht die Sorge und Frage, wie Sie einen Schaden am Dach, im Keller, an den Fenstern usw. stemmen sollen. Aber es muss nicht einmal unbedingt etwas kaputtgehen: Eine Heizung muss nach spätestens 30 Jahren erneuert werden, um sie an die aktuellen Maßstäbe anzupassen – quasi der TÜV fürs Haus.
Die Bank finanziert Sie auch dabei, da sie nicht nur mit diesem Kredit ihr Haus modernisieren, sondern ebenfalls aufwerten. Dementsprechend steigt der Wert der Immobilie und das Risiko der Bank sinkt.
Blankodarlehen
Normalerweise sind alle Kreditarten als Grundschuld in das sogenannte Grundbuch eingetragen, zur Absicherung. Also eine Art Pfand ist hinterlegt. Um eine Grundschuld eintragen zu lassen, müssen Sie zum Notar und das kostet. Gerade bei geringeren Summen ist dies zeitaufwändig und lästig. Daher gibt es auch Blankodarlehen.
Ein Darlehen, meistens für Modernisierungen, welches ohne Grundschulden an Sie ausgezahlt werden kann. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Da es sich um einen Immobilienkredit handelt, haben Sie auch die gleichen Zinsen wie bei einem solchen Kredit. Darüber hinaus sparen Sie sich drei Wochen Zeit für die Eintragung, den Termin beim Notar und dem endgültigen Auszahlungstermin.